Gesetze / Erneuerbare-Energien-Gesetz
EEG 2023§ 43 Vergärung von Bioabfällen
Stand: 01.01.2023
Wird zitiert von 66
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- VG Frankfurt am Main, 14.11.2013 – 5 K 2104/12.FZitiert von 2
- VGH Hessen, 17.07.2019 – 6 A 753/17Zitiert von 2
- VGH Hessen, 13.09.2016 – 6 A 53/15Zitiert von 5
- VGH Hessen, 30.05.2012 – 6 A 523/11Zitiert von 8
- VG Frankfurt am Main, 28.05.2020 – 5 K 3836/18.FZitiert von 10
- VG Frankfurt am Main, 10.12.2015 – 5 K 2522/14.F
Zuletzt entschieden
- BGH, 24.02.2026 – EnVR 9/24(Gewährung von Nachsicht bei einer Versäumung der Frist zur Beantragung einer Zahlungsberechtigung nach § 37d EEG 2017 - Nachsicht)
- VGH Hessen, 29.11.2023 – 6 A 2173/18Zitiert von 2
- VG Frankfurt am Main, 28.11.2023 – 5 K 1724/19.F
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 43 EEG 2023 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EEG%202014/43#abs-1 (1) Für Strom aus Anlagen, in denen Biogas eingesetzt wird, das durch anaerobe Vergärung von Biomasse im Sinn der Biomasseverordnung mit einem Anteil von getrennt erfassten Bioabfällen im Sinn der Abfallschlüssel Nummer 20 02 01, 20 03 01 und 20 03 02 der Nummer 1 Buchstabe a des Anhangs 1 der Bioabfallverordnung in dem jeweiligen Kalenderjahr von durchschnittlich mindestens 90 Masseprozent gewonnen worden ist, beträgt der anzulegende Wert, wenn er gesetzlich bestimmt wird,
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EEG%202014/43#abs-2 (2) Der Anspruch nach § 19 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 1 besteht nur, wenn die Einrichtungen zur anaeroben Vergärung der Bioabfälle unmittelbar mit einer Einrichtung zur Nachrotte der festen Gärrückstände verbunden sind und die nachgerotteten Gärrückstände stofflich verwertet werden.